IMPRESSUM

Marienhaus GmbH
56588 Waldbreitbach

Geschäftsführung:
Christa Garvert (Sprecherin), Franz-Josef Backes, Marc Gabelmann, Dr. Tania Masloh, RA Bernd Molzberger, Michael Osypka, Prof. Dr. Christof Schenkel-Häger

Vorsitzende des Aufsichtsrates: Sr. Edith-Maria Magar

Handelsregister: HRB 10005 Montabaur

Zuständige Aufsichtsbehörde für Rheinland-Pfalz
http://www.lsjv.de

Berufsordnung für Apotheker der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz:
http://www.lak-rlp.de/download/Recht/berufsordnung.pdf

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Saarland:
http://www.lsgv.saarland.de

Berufsordnung der Apothekerkammer des Saarlandes:
http://apothekerkammer-saar.de/BerufsO-06-E-06-07-06.pdf

Die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Apotheker wurde in der Bundesrepublik Deutschland erworben.

Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 149521266

TDG § 6 ALLGEMEINE INFORMATIONSPFLICHTEN

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (Abl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (Abl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (Abl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
          a) die Kammer, welcher die Dienstanbieter angehören,
          b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
              Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
          c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtungsgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtsgesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.